Allgemeine Geschäftsbedingungen symbiosys kids & co.mpetence
1. Allgemeines
Bei seinen Camps, Kursen und Seminaren setzt symbiosys ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist voraus sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu seinen Veranstaltungen. Es wird – wenn nicht anders angegeben – durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt. Für selbst- oder fremdverschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen. Es empfiehlt sich daher der Abschluss entsprechender Unfallversicherungen. Programmänderungen, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlichen Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.2. Anmeldungen und Zahlungsbedingungen
Interessenten sollten sich rechtzeitig anmelden. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen. Die verbindliche Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Sonderwünsche und Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Mit der Anmeldung ist der Abschluss eines Veranstaltungsvertrages von Ihnen verbindlich vereinbart. Nach der schriftlichen Bestätigung/Rechnung wird der Vertrag für beide Seiten bindend.Die Anzahlung in Höhe von 525% des Veranstaltungspreises ist spätestens 8 Tage nach Buchungsbestätigung zu zahlen. Wird der Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet, sind wir berechtigt, den reservierten Platz an einen anderen Interessenten zu vergeben. In diesem Falle ist jedoch eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- zu entrichten. Die jeweilige Restzahlung muss unaufgefordert 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein. Erfolgt die Buchung kürzer als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Veranstaltungspreis sofort fällig. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn der komplette Preis noch nicht auf dem Konto von symbiosys eingegangen und kann der Teilnehmer den Einzahlungsnachweis nicht erbringen, so ist symbiosys berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und eine Ausfallpauschale in Höhe des Veranstaltungspreises zu berechnen.
3. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Muss der Teilnehmer seine verbindliche Anmeldung zurücknehmen, so hat er bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10% des Teilnehmerpreises zu zahlen, mindestens aber € 20,-. Bei späterem Rücktritt werden folgende Rücktrittskosten in Rechnung gestellt:29. - 15. Tag 50%,
14. - 3. Tag 75%,
bei späterem Rücktritt 100% der Teilnahmekosten.
Erscheint der Teilnehmer nicht zum Veranstaltungsbeginn, gilt dies als Rücktritt.
Für den Fall, dass der zurücktretende Teilnehmer ersatzweise einen Dritten vermittelt, verringern sich die jeweiligen Rücktrittsgebühren auf € 20,-.
Der Veranstalter kann der Teilnahme des vorgeschlagenen Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder aber seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Die durch den Rücktritt eines Teilnehmers entstehende Zahlungsverpflichtung des Veranstalters gegenüber anderen Vertragspartnern gehen zu Lasten des zurückgetretenen Teilnehmers, wenn die Stornokosten diese Zahlungsverpflichtungen unterschreiten. Wenn ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilgenommen wird, werden die vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen; für den Eingang ist der Posteingangsstempel maßgeblich. Rücktrittsgebühren werden sofort nach Erklärung des Rücktritts fällig.
4. Rücktritt des Veranstalters
Für symbiosys besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Veranstaltung durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen von höherer Gewalt, Krankheit des Veranstaltungsleiters, zu geringer Teilnehmerzahl etc. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer rechtzeitig – evtl. telefonisch – zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend und vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen jedoch nicht.5. Änderung des Veranstaltungsprogrammes
symbiosys ist bemüht die Veranstaltungen so durchzuführen wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben, jedoch unter Berücksichtigung der für Naturaktivitätenzutreffenden Einschränkungen und Unwägbarkeiten.6. Vorzeitiger Abbruch und Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass die Ruhe und Würde des Veranstaltungsortes respektiert und mit der Natur ein harmonischer Austausch gepflegt wird. Sollte grob dagegen verstoßen werden, hat der Veranstalter die Möglichkeit, den Teilnehmer unter Begründung auszuschließen. Dies gilt ebenfalls, wenn ein Teilnehmer das Miteinander der Gruppe unzumutbar schwer beeinträchtigt oder sich oder die Gruppe vorsätzlich oder grob fahrlässig in Gefahr bringt. In derartigen Fällen und bei vorzeitigem Abbruch besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Teilerstattung des bezahlten Veranstaltungspreises. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.7. Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung des Veranstalters aus vertraglich ableitbaren Schadensersatzansprüchen ist - mit Ausnahme von Körperschäden - insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Veranstaltungsteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.Der Veranstalter hat nur mittelbaren Einfluss auf die in seinem Auftrag vergebenen Fremdleistungen. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht garantiert der Veranstalter eine gewissenhafte Durchführung seines Angebots und die Richtigkeit der im Programm beschriebenen Leistungen. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Angebot sorgfältig vorzubereiten. Geringfügige Änderungen sind möglich, sofern sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Für Zuspätkommen oder Nichterscheinen der Teilnehmer am Treffpunkt haftet der Veranstalter nicht.
Vermittelt Pow Wow lediglich fremde Leistungen, so haftet symbiosys nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger im Prospekt oder im Internet beruhen ausschließlich auf deren Angaben uns gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von symbiosys gegenüber dem Teilnehmer dar.
8. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Der Veranstaltungsteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen den entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gering zu halten. Der Teilnehmer ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Veranstaltungsleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen.Ist eine örtliche Veranstaltungsleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich der Zentrale des Veranstalters mitgeteilt werden. Kommt der Veranstaltungsteilnehmer dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm veranstaltungsvertragliche Ansprüche nicht zu.